Sicherheit ist kein Zubehör.
Sie ist Standard.

BeKa Arbeitsschutz bietet Ihnen zertifizierte Sicherheitslösungen und zuverlässige Prüfservices – damit Sie jederzeit auf der sicheren Seite sind.

Die Firma "BeKa Arbeitsschutz" wurde zum 01.04.2026 als Einzelunternehmen gegründet und ist Ihr kompetenter Ansprechpartner im Arbeitsschutz

Hier geht es in Kürze zu unserem Webshop!

 Shop-Eröffnung in Vorbereitung

Welche Dienstleistungen bietet BeKa Arbeitsschutz an?

Prüfung von Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) nach DGUV 112-198

Wann muss ich meine Ausrüstung prüfen lassen?
  • Die Prüfung von PSAgA ist gesetzlich vorgeschrieben und muss jährlich durch einen Sachkundigen nach DGUV 312-906 geprüft werden.
  • Nach einen Sturz mit der Ausrüstung darf die Ausrüstung nicht mehr verwendet werden und muss von einem Sachkundigen begutachtet werden.

Prüfung von Leitern nach BetrSichV, DGUV 208-016 und TRBS 2121-2, sowie DGUV 305-002.

Wann muss ich meine Ausrüstung prüfen lassen?
  • Die Leiterprüfung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsmaßnahme und muss mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen durchgeführt werden
Welche Arten von Leitern sind hiervon betroffen?
  • Leitern
  • Tritte
  • Fahrgerüste
  • Feuerwehrleitern
Wie und bei wem kann ich meine Ausrüstung prüfen lassen?
  • Wir prüfen Ihre Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA), sowie Leitern!
  • Schicken Sie uns Ihre Anfrage per E-Mail oder rufen Sie uns an und Sie erhalten von uns ein kostenfreies und unverbindliches Angebot.
  • Nach Erhalt Ihrer Bestellung können Sie uns Ihre PSAgA einsenden oder wir vereinbaren mit Ihnen einen Termin für die Prüfung Vor-Ort.
  • Die Prüfung von Leitern kann generell nur vor Ort stattfinden.